Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?
Die Barrierefreiheitserklärung ist ein öffentlich zugänglicher Text auf der Webseite, der Auskunft darüber gibt:
- Inwieweit die Webseite barrierefrei ist (vollständig, teilweise oder nicht konform)
- Welche Inhalte nicht barrierefrei zugänglich sind (z. B. PDF-Dokumente, eingebettete Videos ohne Untertitel)
- Wie Nutzer Rückmeldungen zu Barrieren geben können (Feedbackmechanismus)
- Welche Durchsetzungsstelle kontaktiert werden kann, falls keine Antwort erfolgt
Die Verpflichtung ergibt sich aus der BITV 2.0, dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie der EU-Richtlinie 2016/2102. Ab dem 28. Juni 2025 gilt zusätzlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es betrifft auch private Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder über 2 Mio. Euro Jahresumsatz.
Wo gehört die Erklärung hin?
Die Barrierefreiheitserklärung sollte auf jeder Seite leicht auffindbar sein. Am besten im Footer der Website, neben Impressum und Datenschutz. Gängige Bezeichnungen für die Verlinkung sind „Barrierefreiheit“ oder „Erklärung zur Barrierefreiheit“.
Pflicht oder Kür?
Für öffentliche Stellen ist sie bereits verpflichtend. Ab 2025 wird sie für viele Unternehmen ebenfalls zur Pflicht. Selbst wenn (noch) keine direkte gesetzliche Verpflichtung besteht, zeigt die Veröffentlichung einer solchen Erklärung Verantwortungsbewusstsein, Transparenz und digitale Sorgfalt – und kann so auch Vertrauen schaffen.
Wir prüfen Ihre Webseite
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Seite den gesetzlichen Anforderungen entspricht, prüfen wir das gerne für Sie. Technisch, redaktionell und gestalterisch.
Erfahren Sie hier, was zur digitalen Barrierefreiheit sonst noch gehört.